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Eine regelmäßige Unterstützung hilft uns zu planen
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Regelmäßig spenden
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Wenn Sie die Stiftung regelmäßig unterstützen, ist dies besonders hilfreich. Gerade wenn Sie unsere Medien häufiger nutzen, hilft es uns, wenn Sie monatlich einen festen Betrag überweisen. Wir können dadurch besser planen.
So erteilen Sie uns eine regelmäßige Einzugsermächtigung

Mit diesem Formular können Sie uns eine wiederholte Einzugsermächtigung erteilen. Wir ziehen dann Ihre Spende regelmäßig von Ihrem Konto ein. Sie müssen nichts weiter tun. Sie können diesen Auftrag jederzeit ohne Nennung von Gründen wieder stoppen.
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Sie erhalten eine Zuwendungsbescheinigung
Wenn Sie uns in einem Kalenderjahr gespendet haben, stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Sammelbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt aus. Sofern Sie uns mehrmals im Jahr Spenden anvertraut haben, erhalten Sie Anfang des nächsten Kalenderjahres auf Wunsch eine Sammelzuwendungsbescheinigung für Ihre Steuererklärung.
Haben Sie z.B. einen Dauerauftrag von 20 Euro im Monat erteilt, sind dies 240 Euro im Jahr. Sie erhalten eine Sammelzuwendungsbestätigung über 240 Euro.
Eine Spende unter 200 Euro kann direkt in der Steuererklärung abgesetzt werden
Für Spenden unter 200 Euro genügt dem Finanzamt der Überweisungsbeleg mit dem Abschnitt bzw. der Kontoauszug als Beleg für die Abzugsfähigkeit bei der Steuererklärung, wenn Sie einen unserer Überweisungsträgervordrucke verwendet haben.
An diesem hängt ein Abschnitt, der die notwendigen Daten unserer Anerkennung der Gemeinnützigkeit enthält.
Zu Ihrer Information: Sie können Spenden bis zu einer Höhe von jährlich 20% des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte steuerlich geltend machen. Noch wesentlich höhere Beträge sind über eine Zustiftung steuerlich absetzbar, wenn Ihre Geldzuwendung von Ihnen dazu bestimmt wird, das Stiftungskapital zu verstärken.
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